Beschluss-Sammlung Pflicht: Was die WEG dokumentieren muss
Die Beschluss-Sammlung ist eine gesetzliche Pflicht in der WEG. Diese Seite erklärt Inhalt, Führung, Einsichtsrecht und den Unterschied zum Protokoll.
Kurz gesagt
Die Beschluss-Sammlung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Rechtsgrundlagen
WEG § 24 Absätze 7 und 8
Wichtig
Beschluss-Sammlung ist nicht dasselbe wie das Protokoll
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Die Beschluss-Sammlung ist das gesetzlich vorgesehene Verzeichnis relevanter Beschlüsse und gerichtlicher Entscheidungen der Gemeinschaft. Das WEG verwendet diese Schreibweise mit Bindestrich.
Im Alltag wird oft auch von der Beschlusssammlung gesprochen. Inhaltlich geht es in beiden Fällen um dasselbe Thema, rechtlich maßgeblich ist aber die Regelung in § 24 WEG.
Pflicht
Die Beschluss-Sammlung ist keine freiwillige Ordnungshilfe, sondern eine ausdrückliche gesetzliche Dokumentationspflicht.
Inhalt
Sie enthält nur den Wortlaut der gesetzlich genannten Beschlüsse und gerichtlichen Entscheidungen, nicht das gesamte Protokoll.
Einsicht
Wohnungseigentümer und von ihnen ermächtigte Dritte können Einsicht in die Beschluss-Sammlung verlangen.
Offizielle Grundlagen
Eigene gesetzliche Dokumentation
Die Beschluss-Sammlung ist eine eigenständige gesetzliche Pflicht. Sie steht neben der Niederschrift und dient der fortlaufenden Erfassung relevanter Beschlüsse und Entscheidungen.
Keine bloße Formalität
Die Sammlung soll für Transparenz sorgen und helfen, Beschlusslagen über Jahre hinweg nachvollziehbar zu halten. Gerade bei Eigentümerwechseln ist das praktisch wichtig.
Pflicht trifft die Verwaltung
Grundsätzlich führt der Verwalter die Beschluss-Sammlung. Fehlt ein Verwalter, gelten die Sonderregeln des § 24 Absatz 7 WEG.
Die Beschluss-Sammlung enthält nicht beliebige Notizen, sondern genau die gesetzlich vorgesehenen Informationen. Entscheidend ist der Wortlaut der relevanten Beschlüsse und Entscheidungen.
Verkündete Beschlüsse
Aufzunehmen ist nur der Wortlaut der in der Versammlung verkündeten Beschlüsse, jeweils mit Ort und Datum der Versammlung.
Schriftliche Beschlüsse
Auch schriftliche Beschlüsse gehören mit ihrem Wortlaut sowie Ort und Datum der Verkündung in die Beschluss-Sammlung.
Gerichtliche Entscheidungen
Auch die Urteilsformeln gerichtlicher Entscheidungen in WEG-Streitigkeiten sind aufzunehmen, mit Datum, Gericht und Parteien.
Fortlaufende Nummern
Einträge müssen fortlaufend nummeriert sein. Anfechtungen, Aufhebungen und Löschungen sind nach § 24 Absatz 7 WEG unverzüglich zu vermerken und mit Datum zu versehen.
Einsichtsrecht
Jeder Wohnungseigentümer kann Einsicht verlangen. Auch ein von ihm ermächtigter Dritter kann Zugang zur Beschluss-Sammlung erhalten.
Abgrenzung zum Protokoll
Das Protokoll dokumentiert die Versammlung als Ereignis. Die Beschluss-Sammlung dokumentiert die maßgeblichen Beschlüsse und Entscheidungen fortlaufend als Verzeichnis.
Protokoll und Beschluss-Sammlung unterscheiden
Wenn Sie die Rolle des Protokolls separat vertiefen möchten, finden Sie hier die passende Themenseite zur Dokumentation der Eigentümerversammlung.
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Eine saubere Beschluss-Sammlung schafft Transparenz, erleichtert Rückfragen und macht frühere Entscheidungen schneller auffindbar.